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Regeln im Wortlaut

(Gemäß Beschluss der JHV am 18.1.2020 auf Antrag des Vorstandes)

Regeln für Pflichtarbeitsstunden durch Vereinsmitglieder

1. Verpflichtung und Befreiung
a) Für die Mitglieder des Vereins besteht grundsätzlich die Pflicht im Verlauf des Kalenderjahres mindestens 4 Stunden Arbeit für den Verein abzuleisten.
b) Mitglieder, die zu Jahresbeginn unter 18 oder über 64 Jahre alt sind, sind von den Arbeitsstunden befreit.
c) Mitglieder, die dazu körperlich oder aus anderen nachvollziehbaren Gründen nicht in der Lage sind, können auf Antrag durch den Vorstand befreit werden.

2. Bekanntgabe der Termine
a) Im Terminplan des Vereins sind an sechs Samstagen Arbeitseinsätze eingeplant. An diesen Tagen können die Arbeitsstunden zwischen 10 und 16 Uhr abgeleistet werden. Weitere Sondertermine werden frühestmöglich bekannt
gegeben. Der Vorstand freut sich auch über Vorschläge für Arbeiten von Seiten der Mitglieder. Gerade ein Fachmann erkennt ggf. Probleme früher und kann einen fundierten Lösungsvorschlag unterbreiten.
b) Zusätzliche Sondertermine werden frühestmöglich bekannt gegeben.
c) Alle Arbeitstermine werden durch Aushang im Schützenhaus und Veröffentlichung auf der Vereins-Internetseite bekannt gemacht.

3. Bekanntgabe der Mitarbeit
Wer die Teilnahme an einem Termin einplant, teilt dies vorher mit. Dies geschieht wahlweise durch

  • Eintrag in eine Liste im Schützenhaus
  • E-Mail an info@barsinghausen01.de
  • Hinterlassen einer Nachricht auf dem Anrufbeantworter unter 05105/513 888 0.

4. Premiummitgliedschaft
Mitglieder, die ihrer Pflicht zu den Arbeitsstunden nicht nachkommen, werden als Premiummitglied eingestuft und zahlen einen Premiumbeitrag. Der Premiumaufschlag beträgt 40 Euro und gilt auch für Mitglieder, die einen ermäßigten Grundbeitrag bezahlen, weil sie noch in der Ausbildung sind.
Der Aufschlag wird zum 1. Dezember des Jahres in Rechnung gestellt. Falls nur ein Teil der Arbeitsstunden abgeleistet wurde, wird der Aufschlag anteilig berechnet.



Aktuelle Anmerkung zu 2. b)

Derzeit ist kein Pfingstkonzert geplant und daher entfällt diese Arbeitsmöglichkeit.