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Erläuterung der Regeln

Wer ist zur Ableistung der vier Arbeitsstunden verpflichtet?

Alle Mitglieder, die zu Jahresbeginn mindestens 18 oder höchstens 64 Jahre alt sind.
Wer dazu körperlich oder aus anderen nachvollziehbaren Gründen nicht in der Lage ist, kann auf Antrag, durch den Vorstand befreit werden.

Wann kann ich arbeiten?
Im Terminplan des Vereins sind an sechs Samstagen Arbeitseinsätze eingeplant. An diesen Tagen können die Arbeitsstunden zwischen 10 und 16 Uhr abgeleistet werden.
Weitere Sondertermine werden frühestmöglich bekannt gegeben.
Der Vorstand freut sich auch über Vorschläge für Arbeiten von Seiten der Mitglieder.
Gerade ein Fachmann erkennt ggf. Probleme früher und kann einen fundierten Lösungsvorschlag unterbreiten.
Nähere Informationen unter „Aktuelles“.

Wie melde ich mich an?

  • Eintrag in eine Liste im Schützenhaus oder
  • E-Mail an info@barsinghausen01.de oder
  • Hinterlassen einer Nachricht auf dem Anrufbeantworter unter 05105/513 8880.

Was passiert, wenn ich nicht teilnehme, obwohl ich verpflichtet bin?
Wer zur Ableistung seiner Arbeitsstunden nicht bereit ist, wird als Premiummitglied eingestuft und bekommt zum 1.12. des Jahres einen Premiumbeitragsaufschlag von 40 Euro in Rechnung gestellt.